Advance payment bond
Jan 27, 2026
Vertragserfüllungsbürgschaft sowie Bürgschaft zur Sicherung einer Überzahlung auf Abschlagsrechnungen, von Schadenersatzansprüchen und von Ansprüchen auf Vertragsstrafe sowie zur Sicherung von Ansprüchen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und für den Fall einer Inanspruchnahme für Sozialversicherungsbeiträge Die Firma ____________________________________ - Auftragnehmer - hat von der Firma ____________________________ - Auftraggeber - für das Bauvorhaben _________________________ Projektnummer _______________________________ den Auftrag Nr. __________________ vom ________ für das Gewerk __________________ erhalten Gemäß den Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Sicherheit für die Vertragserfüllung zu stellen. Die Sicherheit hat sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, betreffend die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Nachtragsleistungen gemäß § 1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B sowie nachträglicher Zusatzaufträge und Nebenforderungen, auf Mängelansprüche während der Ausführung, auf die Rückerstattung von auf Abschlagsrechnungen erfolgten Überzahlungen einschließlich Zinsen sowie auf Schadenersatzansprüche und eine etwaige Vertragsstrafe zu erstrecken, soweit diese Ansprüche bis zur Abnahme als auf Geldzahlung gerichtete Ansprüche entstanden sind. Die Bürgschaft dient zugleich auch als Sicherheit für vertragliche Freistellungsansprüche und für den Fall der Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Arbeitnehmer des Auftragnehmers und durch Arbeitnehmer aller weiteren Nachunternehmer des Auftragnehmers sowie durch Leiharbeitnehmer, die vom Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer eingesetzt werden, auf Zahlung des Mindestlohnes nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Die Bürgschaft dient auch zur Absicherung des Auftraggebers für den Fall der Inanspruchnahme auf Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (SOKA-BAU, ULAK) nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Des Weiteren dient die Bürgschaft auch zur Absicherung des Auftraggebers für vertragliche Freistellungsansprüche und für den Fall der Inanspruchnahme durch die Einzugsstelle der Gesamtsozialversicherungsbeiträge oder einer Berufsgenossenschaft auf Zahlung der gesetzlichen Unfallversicherungsbeiträge nach § 28e Abs. (3a) bis (3f) SGB IV und § 150 Abs. 3 SGB VII. Dies vorausgeschickt übernehmen wir, die __________________________________ __________________________________ (Bankinstitut/Kreditversicherer) hiermit zur Erfüllung der vorstehend genannten Sicherungsbedürfnisse des Auftraggebers die unbefristete und unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit (§ 770 Abs. 2 BGB) und der Vorausklage (§ 771 BGB) ausgestellte, selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber dem Auftraggeber bis zur Gesamthöhe von EURO ____________________________ in Worten: EURO _________________ mit der Maßgabe, dass der Bürge aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht, wenn die mit der Einrede der Aufrechenbarkeit verknüpfte Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder wenn es sich um eine – auch bestrittene und nicht rechtskräftig festgestellte – Gegenforderung des Auftragnehmers wegen einer Zahlungspflicht des Auftraggebers handelt, die im unmittelbaren vertraglichen Gegenseitigkeitsverhältnis zur Pflicht des Auftragnehmers steht, ein mangelfreies Werk zu erstellen. Die Befreiung des Bürgen kann nur durch Zahlung an den Bürgschaftsgläubiger erfolgen. Ansprüche aus der Bürgschaft verjähren nicht vor der gesicherten Forderung, spätestens jedoch nach 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das Recht zur Hinterlegung ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für Ansprüche aus der Bürgschaft ist der Sitz des Auftraggebers. ______________________________, den ______________________ __________________________________________________________